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Regulierung

Regulierung

 

Für die Regulierung des deutschen TK-Marktes ist die
Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig.


Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt den TK-Unternehmen eine Vielzahl von Verpflichtungen vor. Die Comquent-Spezialisten kennen und beherrschen diese Materie.

 

Welche Verpflichtungen auch immer aus ihren Geschäftsmodellen resultieren und gegenüber Abnehmern erfüllt werden müssen, bei Comquent werden Sie fachmännisch beraten. Auch über Landes- und Staatsgrenzen hinaus.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004

Das Telekommunikationsgesetz in der Fassung vom 22. Juni 2004, kann auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und es Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden.