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Portierungsdatenaustausch

 

TKG § 46 Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum

 

Die COMQUENT stellt für Sie sicher, dass ihre Endnutzer die ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit beibehalten können, dazu existiert ein System für den automatischen Datenaustausch mit der BNetzA und anderen Netzbetreibern um den Austausch der dazu nötigen Zugangsdaten elektronisch sicherzustellen.

 

PDA - komprimiert - keine überflüssigen Messages

 

Im Einzelnen bedeutet das für Sie als Carrierkunden:

 

  • COMQUENT stößt alle Vorgänge im Rahmen der Portierung einer Rufnummer an: (Wegportierungen von eigenen Rufnummern, Übernahme von fremden Rufnummern, Übernahme und Wegportierungen von Diensterufnummern)
  • Fristenüberwachung und Steuerung nach vorgegeben Systemzeiten wie die Rufumsteuerungszeit (RUZ)
  • Historisierung in der Aufzeichnung der Vorgänge
  • Local Number Portability
  • Portierung von Servicerufnummern und Premium Servicerufnummern (0800, 0900, etc)
  • Einhaltung der Vorgaben des AKNN

TKG 2004 § 46 Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum

Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können ...